Hausratversicherung
Durch eine Hausratversicherung, die erstmals 1942 als eigenständige Versicherung angeboten wurde, wird das Eigentum des Versicherungsnehmers gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch folgende Gefahren geschützt:
- Feuer
- Sturm
- Hagel
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus
Versichert wird der so genannte Hausrat, zu dem folgende Gegenstände gehören:
- Einrichtung (z.B. Möbel, Teppiche)
- Gegenstände die im Haushalt gebraucht werden (z.B. Besteck, Haushaltsgeräte)
- Dinge die verbraucht werden (z.B. Nahrungsmittel, Alkohol)
- Bargeld und Wertgegenstände (z.B. Schmuck)
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass fast alle beweglichen Dinge im Haushalt des Versicherten von der Hausratversicherung umfasst werden.
Neben den Sachschäden, sind auch die entstehenden Aufräumkosten, eventuelle Hotelkosten und Schutzkosten mit versichert.
Die Hausratversicherung ist eine so genannte Neuwertversicherung, das bedeutet das Versicherungsunternehmen ersetzt die Kosten in Höhe des Neuwertes der jeweiligen Gegenstände.
Neben der in der Police bezeichneten Wohnung gehören auch Balkon, Terrasse und Loggia zum Versicherungsort, in Mehrfamilienhäusern auch die gemeinschaftlich genutzten Räume (Flur, Waschkeller…).
Garagen sind der Wohnung gleichgestellt, sofern sie sich unmittelbarer Nähe befinden; auch Hausrat der in Nebengebäuden auf dem gleichen Grundstück gelagert wird, ist meistens mitversichert.
Versicherungsgegenstand ist nicht nur die persönliche Habe des Versicherten, auch die Gegenstände der mit im Haushalt lebenden Personen (zum Beispiel Kinder und Ehepartner) gehört zum Hausrat.
Die Hausratversicherung kann um eine so genannte Außenversicherung erweitert werden. Diese erweitert den Versicherungsort, so wird Hausrat der sich vorübergehend andernorts befindet mitversichert. Dies gilt zum Beispiel für Hausrat der in eine Ferienwohnung mitgenommen wird. Diese Erweiterung der Hausratversicherung gilt weltweit, ist aber meist auf einen Zeitraum von drei Monaten beschränkt.
Wenn Kinder des Versicherten vorübergehend, zum Beispiel im Rahmen einer Ausbildung, eine eigene Wohnung beziehen, so ist auch deren Hausrat bis zum Ende der Ausbildung mitversichert. Dies gilt allerdings nur, wenn die Absicht zur späteren Rückkehr in die elterliche Wohnung besteht.
Hierbei sind allerdings die Entschädigungsgrenzen der Außenversicherung zu beachten.
Wenn der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz wechselt, erweitert sich der Versicherungsschutz der Hausratversicherung vorübergehend auf die alte und die neue Wohnung, meist gilt diese Regelung für drei Monate ab Beginn des Umzugs. In diesem Fall sind auch Schäden auf dem Transportweg versichert, sofern sie durch eine der abgedeckten Gefahren verursacht wurden. In diesem Fall ist für das Versicherungsunternehmen relevant, in welcher Wohnung der durch die Hausratversicherung Geschützte seinen Lebensmittelpunkt hat. An welchem Ort er gemeldet ist, ist unerheblich.
Für Wertsachen gelten in der Hausratversicherung besondere Entschädigungsgrenzen. Für Schmuck, Briefmarken, Antiquitäten und so weiter ist meist eine Entschädigungsgrenze von 20 Prozent vorgesehen. Dies ist natürlich vom Versicherungsunternehmen abhängig und kann bei Bedarf erweitert werden. Für Bargeld gilt im Normalfall eine andere Regelung: Wenn sich das Geld nicht in so genannten Wertschutzschränken befindet, gibt es einen feste Summe die maximal von der Hausratversicherung ersetzt wird, oftmals beträgt die Grenze hier 1000 Euro.
Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von der Höhe der Versicherungssumme ab, außerdem spielt auch die Lage der versicherten Räume eine Rolle.
In einigen Fällen überschneidet sich die Hausratversicherung zum Beispiel mit der Wohngebäudeversicherung.
In den meisten Fällen ist der Abschluss einer Hausratversicherung durchaus sinnvoll, dies gilt auch für zusätzliche Einschlüsse, wie Fahrraddiebstahl, Elementarschäden und Überspannungsschäden. |