Private Krankenversicherung
Was ist die Private Krankenversicherung
Zu unterscheiden ist zwischen der Vollversicherung und privaten Zusatzversicherungen, wie etwa beim Zahnschutz. Hier beschrieben wird die Krankenvollversicherung.
Wer kann in die Private Krankenversicherung wechseln?
In die Private Krankenversicherung kann jeder wechseln, für den keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht. Das sind:
Selbständige und Freiberufler,
Beamte und
Arbeitnehmer, deren jährliches Einkommen über 49.500 € liegt. Zum jährlichen Einkommen gehören auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. wenn es regelmäßig ausgezahlt wird sowie Studenten, die sich von der Pflicht in der GKV versichert zu sein, befreien lassen. Dies können Studenten zu Beginn ihres Studiums, oder nach Wegfall der kostenlosen Familienversicherung mit 25 Jahren tun. Wie bei der GKV gibt es auch bei der Privaten Krankenversicherung spezielle Tarife für Studenten.
Grundsätzlich gilt, dass die Private Krankenversicherung den Vertragsabschluss von Alter, Gesundheitszustand, Einkommen, Beruf und zu versichernder Leistung abhängig macht. Gibt es bestimmte Krankheitsrisiken oder liegen Vorerkrankungen vor, werden Risikozuschläge erhoben, Leistungsausschlüsse vereinbart, oder es kommt kein Vertrag zustande.
Unterschiede zwischen Private Krankenversicherung und GKV
Da die Private Krankenversicherung anders strukturiert ist, als die GKV, unterscheidet sich einiges für den privat Versicherten. So richtet sich der Leistungsanspruch nach dem privatrechtlich abgeschlossenen Versicherungsvertrag, einseitige Leistungsveränderungen sind nicht ohne weiteres möglich. Bei der GKV sind Leistungen und Beiträge dagegen abhängig von Gesetzgeber. Dieser kann Leistungen in den Leistungskatalog aufnehmen, oder aber auch streichen.
Weiterhin sind bei der Private Krankenversicherung Familienmitglieder, auch Kinder, nicht kostenfrei mitversichert, sondern für jedes versicherte Mitglied ist ein separater Versicherungsbeitrag fällig.
Ein privat Versicherter bezahlt seine Rechnungen beim Arzt zunächst selber und lässt sich die Rechnung erst später von der Versicherung erstatten.
Die Beiträge bei der GKV errechnen sich nach Lohn und Gehalt, bis zur Beitragsbemessungsgrenze, bei der Private Krankenversicherung wird der Beitrag nach persönlichem Krankheitsrisiko und unabhängig vom Einkommen berechnet.
Beiträge und Beitragsstabilität
Wie bei der GKV erhöhten sich auch bei der Private Krankenversicherung die Beiträge, da zum einen der medizinische Forstschritt medizinische Leistungen teurer macht, zum anderen auch Inflation und steigende Lebenserwartung die Versicherungsprämien steigen lassen. Insgesamt aber steigen die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung schneller, als in der GKV.
Um die Versicherungsprämie im Alter stabil zu halten, hat der Gesetzgeber den privaten Krankenversicherungen sogenannte Alterungsrückstellungen vorgeschrieben. Darüber hinaus kann in vielen Fällen auch freiwillig ein Beitrag zur Beitragsentlastung in späteren Jahren vereinbart werden. Hier allerdings ist zu beachten, dass diese Beiträge im Fall des Wechsels der Krankenkasse nicht übertragen werden, die Beiträge zur gesetzlichen Alterungsrückstellung dagegen schon.
Leistungen und Vorteile
Im Allgemeinen bekommt ein privat Versicherter schneller einen Termin bei Fachärzten, da er nicht den Budgetzwängen der gesetzlichen Krankenkassen unterliegt. D.h. ein Arzt erhält für einen gesetzlich Versicherten pro Quartal nur einen festen Betrag, egal wie oft dieser kommt. Bei einem privat Versicherten aber wird jeder einzelne Besuch vergütet, so dass viele Ärzte privat Versicherten schneller einen Termin geben können und nicht auf den Budgetzwang achten müssen. Auch bezahlt die Private Krankenversicherung, je nach Vertrag, mehr Geld für Sehhilfen, Zahnersatz. Ebenso ist in vielen Verträgen auch die Übernahme von Kosten für Heilpraktiker und alternative Behandlungsmethoden vorgesehen. |